Viele Sicherheitsdienste müssen zur eigenen Sicherheit Westen, Schlagstöcke, Handschellen oder Reizgas mit sich führen.
Auch dies müssen wir für Security-Unternehmen bereitstellen, dennoch unterliegen diese Waren dem Waffenschutzgesetz und können nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.